Amateurfunk

bietet als faszinierende und sinnvolle Freizeitbeschäftigung die Möglichkeit, sich selbst auf vielen Gebieten weiterzubilden. Technisches Tüfteln kann dabei mit einzigartigen Naturerlebnissen verbunden werden, während weltweit Freundschaften entstehen und gepflegt werden.

Funkamateurinnen und Funkamateure kommunizieren und experimentieren mit drahtlosen Kommunikationsverfahren in Ihrer Freizeit aus Freude an der Technik, im Rahmen einer internationalen Community, die viele Freundschaften
entstehen lässt.

In unserer Welt ist Funk ein wesentlicher Bestandteil, ohne den unser gewohntes tägliches Leben nicht mehr funktionieren würde. Man denke nur an Mobiltelefone, drahtloses Internet (WLAN), Radio oder Fernsehen. Amateurfunk beschäftigt sich auf höchst kreative Art mit der Weiterentwicklung und dem Einsatz dieser Technologien.

Vor hundert Jahren, als die Funktechnik und die weltweite Kommunikation noch in den Kinderschuhen steckten, gab es neben den „kommerziellen Funkern“ bereits eine Reihe Interessierter, die damals vom neuen Medium Funk und seinen Möglichkeiten fasziniert waren. Seitdem experimentieren sie mit verblüffenden Erfolgen, nahezu gleichrangig neben den Menschen, die sich beruflich mit dieser Technik befassen.

Wie werde ich Amateurfunker:

Nun, bevor Sie zum ersten Mal die Sprechtaste drücken und damit „on air“ sein dürfen, müssen Sie bei der Fernmeldebehörde ein Amateurfunkzeugnis erwerben, wofür das erfolgreiche Ablegen der Amateurfunkprüfung die Voraussetzung ist.

Wir zeigen Ihnen, wie einfach es ist, in nur kurzer Zeit zur staatlichen Amateurfunkprüfung zu gelangen und eine Amateurbewilligung zu erwerben. Kurse bieten die Landesverbände des Österreichischen Versuchsenderverbands, einzelne Funkgruppen und gelegentlich Volkshochschulen an. Die Unterlagen für das Selbststudium erhalten Sie ebenfalls beim ÖVSV, und zwar im Webshop. Die Unterlagen stehen nach Online-Anmeldung auch als PDF-Download zur Verfügung.

Natürlich eignen sich zur Ausbildung auch Lernunterlagen anderer Amateurfunkverbände und es gibt vor allem im technischen Bereich eine fast unerschöpfliche Anzahl von Lehrbüchern. Sie sollten bei der Auswahl der Ausbildungsunterlagen jedoch immer ein wenig daran denken, daß das Wichtigste Ihre Ausbildung zum Funkamateur ist. Um die notwendige Amateurfunkprüfung werden Sie allerdings nicht herumkommen und daher sollten die betrieblichen und rechtlichen Ausbildungsunterlagen auf das österreichische Amateurfunkgesetz und die sonstigen einschlägigen Bestimmungen zugeschnitten sein.

Amateurfunk Bewilligungsklassen

In Österreich gibt es drei beantragbare Bewilligungsklassen, wobei nur eine sogenannte CEPT-Lizenz automatisch zum Betrieb im CEPT-Ausland berechtigt (Betrieb ohne zusätzliche Bewilligung in jenen Ländern, die dem CEPT Abkommen beigetreten sind). Die Bewilligungsklassen sind dabei untereinander upgradefähig, d.h. von Klasse 3 auf Klasse 4 auf Klasse 1 ist jeweils nur mehr eine Prüfung in dem zum Upgrade notwendigen Prüfungsfach abzulegen.

Klasse 1 CEPT

Alle Betriebsarten dürfen auf allen Amateurfunkbänder lt. IARU Bandplan gearbeitet werden. Auch können alle Leistungsklassen beantragt werden (Klasse D nur für Klubstationen).  Verbindungen sind auf UKW bis mehrere 100 km im FM Betrieb (via Relais), im SSB Betrieb auch europaweit möglich. Mit höherem technischen Aufwand sind auch interkontinentale Verbindungen via Satellitenfunk möglich, auf Kurzwelle ist je nach herrschenden Ausbreitungsbedingungen Weltverkehr möglich.

Der Amateurfunkbetrieb in CEPT Ländern ist ohne vorheriges Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen des Landes zu beachten sind. Die Amateurfunkprüfung für diese Bewilligungsklasse beinhaltet „Rechtliche Bestimmungen“, „Technische Grundlagen“, „Betrieb und Fertigkeiten“ im vollen Umfang. Der Inhaber einer Amateurfunk-Bewilligungsklasse 1 ist berechtigt, Sender selbst zu bauen und zu modifizieren.

Das Ablegen einer Prüfung in der Fertigkeit des Morsens  ist in Österreich als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch trotzdem gemacht werden.

Klasse 4 CEPT-Novice

Diese auch als Einsteigerlizenz bezeichnete Bewilligungsklasse berechtigt zum Betrieb auf den Bändern 160m, 80m, 15m, 10m, 2m und 70cm in allen Betriebsarten. Die maximale Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare Leistungsklasse A 100 Watt.

Der Amateurfunkbetrieb ist in CEPT Ländern , die diese Bewilligungsklasse bereits in ihrem nationalen Recht berücksichtigt haben, ohne vorheriges Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen dieses Landes zu beachten sind. Es dürfen jedoch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert werden.
Die Amateurfunkprüfung für diese Bewilligungsklasse beinhaltet „Rechtliche Bestimmungen“ und „Betrieb und Fertigkeiten“ im vollen Umfang, der Bereich „Technische Grundlagen“ wird in vereinfachter Form geprüft.

Ein „Upgrade“ von Klasse 3 auf Klasse 4 kann mittels Prüfung in dem Bereich „Betrieb und Fertigkeiten“ nachträglich gemacht werden. Für das Upgrade von Klasse 4 auf Klasse 1 ist eine Prüfung im Bereich „Technische Grundlagen“ erfolgreich abzulegen. 

Klasse 3 

Diese rein nationale Bewilligungsklasse berechtigt zum Betrieb auf dem 70cm (430 – 440MHz) und 2m (144 – 146MHz) Amateurfunkband in allen Betriebsarten. Die maximale Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare Leistungsklasse A 100 Watt.

Eine Bewilligung für Errichtung und Betrieb, auch einer mobilen oder portablen Amateurfunkstelle, wird auf Antrag für das gesamte Bundesgebiet erteilt, der Betrieb im Ausland ist mit dieser Bewilligungsklasse jedoch in der Regel nicht automatisch gestattet und erfordert ein gesondertes Ansuchen. Ebenso dürfen auch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert werden.

Die Amateurfunkprüfung für Klasse 3 beinhaltet „Rechtliche Bestimmungen“ im vollen Umfang, „Technische Grundlagen“ und „Betrieb und Fertigkeiten“ werden in vereinfachter Form geprüft.

Klasse 3 ist durch die vereinfachte Prüfung empfehlenswert für Einsteiger und all jene, die nur in Österreich Amateurfunkbetrieb machen wollen. Ein „Upgrade“ auf Klasse 1 kann mittels Prüfung in den Gebieten „Technische Grundlagen“ und „Betrieb und Fertigkeiten“ nachträglich gemacht werden.

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